freie Rücklagen

freie Rücklagen
freie Rücklagen,
 
aufgrund der Statuten oder von Beschlüssen der zuständigen Unternehmensorgane aus nicht ausgeschüttetem Gewinn gebildete Rücklagen. Freie Rücklagen kommen in der Regel bei Kapitalgesellschaften (z. B. AG, GmbH) vor. Vorstand und Aufsichtsrat einer AG können höchstens die Hälfte des Jahresüberschusses, die Hauptversammlung jedoch weitere Beträge in freien Rücklagen einstellen. Freie Rücklagen zählen zum Eigenkapital und werden in der Bilanz unter dem Passivposten »Gewinnrücklagen« ausgewiesen.

Universal-Lexikon. 2012.

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